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- 13.02.18
Arbeitszeitstudie hat begonnen: Machen Sie mit!
Detaillierte Studie des Deutschen Philologenverbandes zur Arbeitszeit der Lehrkräfte an Gymnasien vom 12. Februar bis 11. März 2018Gestern die Erhebung zur Arbeitszeit der Lehrer an Gymnasien in Niedersachsen, die der Deutsche Philologenverband in Zusammenarbeit mit der Uni Rostock in Niedersachsen vom 12. Februar bis zum 11. März 2018 durchführt, begonnen.
Wir haben Sie in den letzten Wochen ausführlich über die Bedeutung und Notwendigkeit dieser Studie informiert und Sie herzlich gebeten, an dieser Studie teilzunehmen – denn wir sind auf die Daten angewiesen, wenn wir in der Politik Verbesserungen bei unserer viel zu hohen Arbeitszeit erreichen wollen. Manch einer mag meinen, dass eine Studie daran nichts ändern kann. Das ist in der Tat in der Vergangenheit so gewesen, aber seit unserem erfolgreichen Prozess gegen das Land wegen der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrer – die Erhöhung musste zurückgenommen werden - ist Bewegung in die Frage der Höhe unserer Arbeitszeit gekommen, und wir dürfen jetzt hier nicht locker lassen: Es gibt Anzeichen, dass die Politik an einer Verbesserung der Situation nicht vorbeikommen wird, und es liegt an uns zu zeigen, wo genau und in welcher Höhe Entlastungen erforderlich sind. Ohne aussagekräftige Daten werden wir aber unsere Ziele nicht erreichen.
Deshalb gilt unser Dank all denen, die an der Studie teilnehmen und nicht selten auch im Kollegium aktiv für eine Teilnahme geworben haben. Alle anderen, die noch zögern, bitten wir nochmals sehr herzlich: Machen Sie mit! Dies gilt nicht nur für alle Lehrkräfte insgesamt, sondern auch und insbesondere für Lehrkräfte mit Funktionstätigkeiten, sei es als Fachobmann, Sammlungsleiter, Leiter des Austauschs, Betreuung der Medien, um nur einige wenige Aufgaben zu nennen. Und dies gilt selbstverständlich auch für Schulleiter und Mitglieder der Schulleitung, für Fachberater, für Fachleiter und Mitwirker etc.: nur wenn wir innerhalb jeder Gruppe eine repräsentative Anzahl von Teilnehmern haben, können wir mit den Daten erfolgreich für unsere Forderungen eintreten – in Ihrem Interesse und zu Ihrer Entlastung von einer viel zu hohen Arbeitszeit.
Zur Studie haben wir für Sie noch einmal aktuell Fragen und Antworten zu folgenden Themen zusammengestellt:
1. Allgemeine Informationen: Warum ist die Teilnahme so wichtig?
2. Wer kann teilnehmen?
3. Technische Fragen zur Studie
4. Zum Zeitraum der Durchführung
5. Zum Datenschutz
6. Zum Online-Fragebogen
7. Zum Arbeitszeitprotokoll
Die für die Teilnahme erforderlichen TANs haben wir an unsere Obleute in den Gymnasien geschickt, die sie an alle Lehrkräfte verteilt haben. Sollten Ihnen TANs fehlen, so lassen Sie uns das bitte wissen.
Die Studie ermöglicht detaillierte und konkrete Aussagen speziell zur Arbeitssituation der Lehrkräfte an Gymnasien, wie sie bisher in keiner Studie enthalten sind. Sie wird uns helfen, Ihre arbeitszeitlichen Belange auf gesicherter Datenbasis noch besser vertreten zu können als bisher. Deshalb:
• Nehmen Sie diese Chance wahr!
• Machen Sie mit!
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- 05.02.18
Abordnungen: Kultusminister regelt endlich Art des Einsatzes an Grundschulen
Nicht Betreuungsangebote und Aufsichten, sondern Erteilung von fachlichem UnterrichtIn einem Schreiben an Kultusminister Tonne haben wir vor zwei Wochen nochmals gegen die erheblichen Abordnungen von Gymnasien an andere Schulformen, insbesondere auch an Grundschulen, protestiert und auf die unzumutbaren Belastungen für die Lehrkräfte und die Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung hingewiesen, die Kürzungen des Pflichtunterrichts einschließlich des Förderunterrichts und Ganztagsangebots an vielen Gymnasien unvermeidbar machen.
In einem weiteren Gespräch vor einer Woche haben wir dem Minister auch und insbesondere noch einmal eindringlich den Unmut in den Kollegien dargestellt, wenn eine abgeordnete Lehrkraft an der Grundschule als zweite Lehrkraft oder für Aufsichten oder Betreuungen am Nachmittag oder im Kindergarten eingesetzt wird, während am Gymnasium der Pflichtunterricht gekürzt wird oder ausfällt. Hier waren wir jetzt erfolgreich: Der Minister hat die Landesschulbehörde endlich angewiesen, dies zu unterbinden.
Wir konnten erreichen:
- die Gymnasiallehrer sollen grundsätzlich nur für die "reine Unterrichtserteilung" an Grundschulen eingesetzt werden
- der Einsatz soll nur in den Klassenstufen 3 und 4 erfolgen
- er soll möglichst nicht fachfremd erfolgen
- Gymnasiallehrer sollen nicht für Betreuungsangebote in den Randstunden eingesetzt werden
Insgesamt haben wir jetzt unsere Informationen zu Rechtsgrundlagen und Modalitäten der Abordnungen noch einmal aktualisiert. Bitte denken Sie auch daran:
- Nehmen Sie keine Tätigkeit an einer anderen Schule auf ohne eine schriftliche Abordnungsverfügung - zu Ihrer eigenen Absicherung!
- Konferenzen und andere außerunterrichtliche Aufgaben dürfen Sie insgesamt nicht mehr belasten, als wenn Sie nur an einer Schule tätig wären.
- Wenn Sie aufgrund der Erreichbarkeit der anderen Schulen für Fahrten Ihren privaten PKW nutzen wollen, lassen Sie sich unbedingt vor Dienstantritt von Ihrem Schulleiter das "erhebliche dienstliche Interesse" bescheinigen - sonst zahlen Sie bei Fahrtkosten und bei eventuellen Unfällen auch noch drauf.
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- 29.01.18
"Gymnasium aktuell": Wir gehen erneut vor Gericht

Wichtige und hochaktuelle Informationen enthält die Januar-Ausgabe von "Gymnasium aktuell", die jetzt in den Gymnasien eingetroffen ist. Themenschwerpunkte sind:
• Unser Protest gegen die Abordnungen, die auch zum 1.2.2018 vorgenommen werden - sogar jetzt schon für das Schuljahr 2018/19 - ein Unding! Beachten Sie auch die Ausschlussfrist bei der Beantragung von Reisekosten bei Abordnungen.
• Die Arbeitszeitstudie des DPhV, die für uns gerade in unserer derzeitigen Situation in Niedersachsen eine besondere Bedeutung hat - warum, erfahren Sie auf den Seiten 2 und 3. Bitte nehmen Sie an dieser Studie teil! Die erforderlichen Unterlagen mit den für jede Lehrkraft individuellen TANs erhalten Sie über unsere Obleute an den Gymnasien in der nächsten Woche.
• Wie man die Lehrkräfte durch Korrekturtage im Abitur entlasten kann, zeigt Schleswig-Holstein - warum geht das nicht endlich auch in Niedersachsen?
• Unsere Klage gegen das Land mit dem Ziel, Anrechnungsstunden für Funktionsinhaber durchzusetzen. Über 100 Mitglieder haben sich bereits als Kläger zur Verfügung gestellt. Für die in „Gymnasium aktuell“ auf Seite 2 angekündigten Musteranträge für alle Funktionsinhaber werden derzeit noch letzte juristische Detailfragen geklärt – wir werden die Musteranträge voraussichtlich in der kommenden Woche auf der Homepage einstellen.
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- 26.01.18
Fahrtkosten bei Abordnungen: Unbedingt Ausschlussfrist beachten!
Verschenken Sie kein Geld!Als abgeordnete Lehrkraft sollten Sie in diesen Tagen Ihren Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten einreichen - denn hierfür ist eine Ausschlussfrist von 6 Monaten einzuhalten, die mit dem Tag der ersten Fahrt beginnt. Diese Fahrtkosten können sich auf höhere Beträge summieren, insbesondere wenn Sie mehrmals wöchentlich fahren und/oder lange Fahrtstrecken zu bewältigen haben - manch einer hat ja für die Hin- und Rückfahrt zu einer Grundschule bis zu 60 oder 80 km zurückzulegen, was in sich schon ein Unding ist.
Deshalb: Finanzieren Sie das nicht auch noch aus eigener Tasche, sondern stellen Sie jetzt den Antrag auf Erstattung. Einzelheiten dazu finden Sie in unserer Information "Erstattung von Reisekosten bei Abordnungen".
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- 12.01.18
Studie zur Arbeitszeit der Gymnasiallehrer: Machen Sie mit!

Obwohl alle bisherigen Untersuchungen zur Lehrerarbeitszeit eindeutig belegen, dass die Arbeitszeit der Gymnasiallehrer weit über der für alle Beamten gesetzlich zulässigen 40-Stunden-Woche liegt, weigert sich das Land weiterhin, hieraus spürbare und umgehende Konsequenzen zu ziehen: für die dringend erforderliche generelle Kürzung der Unterrichtsverpflichtung sieht die bisherige Kultusminister aufgrund des Zwischenberichts der noch von ihr eingesetzten Arbeitszeitkommission "keine rechtliche Veranlassung", und bei Teilzeitbeschäftigten und Schulleitern müssten zwar "Entlastungseffekte" angestrebt werden, aber "die empirische Basis für arbeitszeitrechtliche Regelungen sei nicht valide genug."
Es ist ein Skandal, wie sich die Politik weiterhin aus ihrer Verantwortung stehlen und gegen Recht und Gesetz verstoßen will. Daher müssen wir weiter Druck machen und auch den Rechtsweg beschreiten, wenn wir endlich die erforderliche Senkung unserer viel zu hohen Arbeitszeit erreichen wollen. Die DPhV-Arbeitszeitstudie kommt angesichts dieser Situation genau zur rechten Zeit, denn sie untersucht ganz konkret und differenziert die spezifische Arbeitszeit der Lehrer an Gymnasien einschl. der Funktionsinhaber und die Auswirkungen auf unsere Gesundheit und wird uns so für unseren Kampf um Arbeitszeitgerechtigkeit solide Daten liefern, an denen niemand vorbei kann.
Daher unterstützen wir diese Untersuchung, die sich an alle Lehrkräfte des Gymnasiums wendet. Wenn Sie wollen, dass Ihre Arbeitszeit endlich verkürzt wird, dann machen Sie mit!
- Erfassen auch Sie Ihre Arbeitszeit!
- Beschreiben auch Sie Ihre täglichen Belastungen!
Näheres entnehmen Sie unserem Schnellbrief und dem Informationsblatt des DPhV. Die Untersuchung ist auf die Schulform Gymnasium beschränkt, weil schon so bundesweit 157.000 Lehrkräfte zur Teilnahme aufgerufen sind und zudem die Schulformen außerhalb des Gymnasiums - KGS, IGS, Gemeinschaftsschule, Stadtteilschule etc. - bundesweit nicht vergleichbar sind. Dennoch werden wir in unserem Kampf natürlich auch die Arbeitszeit der Lehrkräfte an Gesamtschulen mit einbeziehen.
Weitere Informationen werden folgen, einschl. Informationsblätter für alle Lehrkräfte in den Gymnasien. Eine vorherige "Anmeldung" zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Anfang Februar erhalten unsere Obleute in den Schulen zur Verteilung für jede Lehrkraft ein Schreiben mit den erforderlichen TANs, mit denen jeder dann individuell online die entsprechenden Daten eingeben kann.
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- 22.12.17
Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit: Widerspruch einlegen
Zu dieser Thematik hatten wir mehrfach dargelegt, dass wir weiterhin davon ausgehen, dass die Höhe der Zuschläge nicht der Rechtsprechung des OVG Lüneburg und des Bundesverwaltungsgerichts entspricht. Dies gilt auch für die aktuell geltende Regelung.Weitere Infos finden Sie, wenn Sie sich als Mitglied einloggen.
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- 21.12.17
Musterklagen wegen Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes
Musterklagen des NBB laufen seit 2005 – Widerspruch gegen die Besoldungshöhe einlegen, sofern noch nicht geschehenDie Musterverfahren des NBB zur sog. "Unteralimentierung" nach der Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes laufen seit dem Jahr 2005. Seitdem hatten wir regelmäßig empfohlen, bei der regional zuständigen Dienststelle des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Besoldung (NLBV) Widerspruch gegen die Besoldung/Versorgung einzulegen.
Wer bisher keinen (auch nicht in den vergangenen Jahren) Widerspruch eingelegt hat, sollte dies zumindest noch für das Jahr 2017 bis zum 31.12.2017 tun, um seine Rechte zu wahren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Einlegen eines Widerspruchs aktuell nur dann zur Wahrung der Rechte von Betroffenen im Landesbereich erforderlich ist, wenn nicht schon in den Vorjahren entsprechend Widerspruch eingelegt wurde und es eine entsprechende schriftliche Information des NLBV gab. Insbesondere junge Lehrkräfte haben aber ggf. einen solchen Widerspruch noch nicht eingelegt und sollten dieses jetzt noch tun.
Einen aktuellen Musterwiderspruch finden Sie, wenn Sie sich als Mitglied einloggen.
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- 20.12.17
Anrechnungsstunden: Philologenverband bereitet Klage vor
Nichtgewährung von Anrechnungsstunden für Funktionsaufgaben ist verfassungswidrig - Philologenverband gibt RechtsschutzIn dem von uns in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten kommt der renommierte Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Battis zu einem eindeutigen Ergebnis: Lehrkräfte in A 13 und in A 14 und entsprechende Tarifbeschäftigte, die an den Gymnasien Funktionsaufgaben erfüllen - Fachobleute, Sammlungsleiter, Organisation des Ganztags, Vertretungsplan u.v.m - haben einen Rechtsanspruch auf Anrechnungsstunden. Doch die Realität in unseren Schulen sieht anders aus: Für diese umfangreichen Aufgaben gibt es keinen angemessenen bzw. meist gar keinen zeitlichen Ausgleich, was zu einer auch aus diesem Grund rechtswidrig hohen Arbeitszeit der Betroffenen führt.
Nachdem alle Gespräche mit den politisch Verantwortlichen ohne Erfolg geblieben sind, geben wir unseren Mitgliedern jetzt die Möglichkeit, im Rechtsschutz des Philologenverbandes zu klagen. Wie schon bei unserem erfolgreichen Prozess gegen die Erhöhung unserer Unterrichtsverpflichtung wird auch bei dieser Klage Prof. Dr. Battis die anwaltliche Vertretung persönlich übernehmen.
Informationen zum weiteren Vorgehen und einen Vordruck für Lehrkräfte in A 13 und in A 14 bzw. entsprechende Angestellte, die von der Möglichkeit der Klage in unserem Rechtsschutz Gebrauch machen wollen, finden Sie, wenn Sie sich als Mitglied einloggen.
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